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   KG, 06.10.2008 - 1 AR 1446/07 - 3 Ws 341/08   

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https://dejure.org/2008,18435
KG, 06.10.2008 - 1 AR 1446/07 - 3 Ws 341/08 (https://dejure.org/2008,18435)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 1 AR 1446/07 - 3 Ws 341/08 (https://dejure.org/2008,18435)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 1 AR 1446/07 - 3 Ws 341/08 (https://dejure.org/2008,18435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Terminierung der Hauptverhandlung ohne vorherige Absprache mit den Verteidigern in einem umfangreichen Strafverfahren gegen mehrere bereits seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte

  • Judicialis

    StPO § 305 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 305 Satz 1
    Fehlende Beschwerdemöglichkeit gegen die Terminierung der Hauptverhandlung ohne Absprache mit den Verteidigern bei Vorrang des Beschleunigungsgebots in Haftsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 317
  • StV 2009, 577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94

    Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 3 Ws 341/08
    Allerdings wird eine Anfechtung von der Rechtsprechung u.a. dann ausnahmsweise für zulässig erachtet, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist [vgl. LG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 3 Ws 14/07 - bei juris Rdn. 6; OLG Hamburg StV 1995, 11].
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